Baurecht und Denkmalschutz
Digitaler Bauantrag
Die Zukunft liegt in der Digitalisierung. Seit dem 01.09.2022 ist eine Antragstellung in baurechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Verfahren bei der Stadt Oberndorf a. N. ausschließlich digital möglich. Die Einreichung von Bauvorlagen in Papierform ist nicht mehr zulässig. Für die digitale Antragstellung und die Übermittlung der Bauvorlagen sind die dialoggeführten Prozesse über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg (service-bw) zu nutzen. Weitere Informationen zum Serviceportal und den Einstieg zu den einzelnen Leistungen finden Sie auf dieser Seite.
Bei der Einreichung von Bauvorlagen in elektronischer Form sind verschiedene Vorgaben zu Dateistrukturen und zur Dateibenennung zu beachten. Die gemeinsamen Vorgaben der Baurechtsbehörden im Landkreis Rottweil hierzu sind verbindlich (siehe Merkblatt Dateistrukturen (PDF, 133,4 KB)). Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur digitalen Antragstellung bei der Unteren Baurechtsbehörde der Stadt Oberndorf a. N. (PDF, 64,9 KB)
Änderung der Landesbauordnung im November 2023
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren wurde die Landesbauordnung in Bezug auf die Nachbarbeteiligung und Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen grundsätzlich geändert. Nähere Informationen enthalten die Hinweise für Bauherren, Nachbarn und Entwurfsverfasser zur LBO-Änderung (PDF, 61,8 KB).
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